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   VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19   

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https://dejure.org/2020,13474
VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19 (https://dejure.org/2020,13474)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.05.2020 - 126-IV-19 (https://dejure.org/2020,13474)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 126-IV-19 (https://dejure.org/2020,13474)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs gebietet auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 109-IV-19; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14).

    Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 90-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs gebietet auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 109-IV-19; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14).

    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016, Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).

  • BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17

    Berufungsverfahren in Zivilsachen: Pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
    Der pauschale Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2019 (VIII ZR 255/17) reicht hierfür nicht aus.
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 80-IV-06

    Anforderung an die Darlegungspflicht i.R.e. Verfassungsbeschwerde zu etwaigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016, Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 12.09.2002 - 1-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016, Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 80-IV-06; Beschluss vom 12. September 2002 - Vf. 1-IV-02).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 109-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
    Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs gebietet auch die Berücksichtigung beachtlicher Beweisanträge (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 109-IV-19; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 90-IV-15; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 79-IV18; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche Selbstkorrektur fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 126-IV-19
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche Selbstkorrektur fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
    Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 68-IV-22; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 126-IV-19 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil

    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 67-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 126-IV-19 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 126-IV-19 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 68-IV-22
    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 126-IV-19 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20

    Geltendmachung der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in

    (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 126-IV-19; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21
    Die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen wird erst dann überschritten, wenn die Ablehnung oder Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages im Prozessrecht keine Stütze findet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 126-IV-19 m.w.N.).
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